Mitwirkungsverfahren

Beteiligung am Planungsprozess

Weil die Teilzonenvorschriften Polyfeld Muttenz grundeigentümerverbindlich die kommenden Nutzungen regeln, ist es den Verantwortlichen ein Anliegen, dass alle Interessierten sich über deren Ziele und Inhalte informieren und sich am Planungsprozess beteiligen können. Im Verlauf dieser  öffentlichen Mitwirkungsverfahren kann die Bevölkerung Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, die bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen. Mehr als jeweils 100 Personen haben an den bisherigen Mitwirkungsveranstaltung zum Masterplan, zur Teilzonenplanung sowie zur konkreten Nutzungsplanung Polyfeld Muttenz teilgenommen. Zudem lag der Entwurf der Teilzonenvorschriften Polyfeld Muttenz, bestehend aus einem Teilzonenreglement und aus einem Teilzonenplan, im April 2014 gemäss §7 des Raumplanungs- und Baugesetzes RBG öffentlich auf.

» Mitwirkungsbericht Teilzonenvorschriften Polyfeld Muttenz (PDF)

 Rückblick erste Mitwirkungsveranstaltung

» Dokumentation 1. Mitwirkungsveranstaltung (PDF)
» Beitrag im Muttenzer Anzeiger (PDF)